Nein, das Guthaben, das auf der Abrechnungskarte ist, kann nicht gepfändet werden, da das Geld bis zur Ausgabe rechtmäßig noch das Eigentum des Unternehmens ist.
Nein, das Guthaben, das auf der Abrechnungskarte ist, kann nicht gepfändet werden, da das Geld bis zur Ausgabe rechtmäßig noch das Eigentum des Unternehmens ist.