Können mit der Abrechnungskarte Lastschriften eingezogen werden?

Es können Lastschriften von der Abrechnungskarte von ausgewählten Einzugsberechtigten im SEPA Raum innerhalb Europas eingezogen werden.

Voraussetzung ist, dass der Einzugsberechtigte vorher vom zuständigen Unternehmen freigeschaltet wurde.

Die für Lastschriften benötigten Daten (IBAN, BIC und Name der Bank) können Sie in der Übersicht in Ihrem Nutzerportal einsehen.

Für eine Rücklastschrift fallen keine Gebühren an.

Es ist möglich, dass das zuständige Unternehmen ein individuelles Limit für die Höhe der Lastschrift festgelegt hat, dann sind Abbuchungen nur bis zu diesem Betrag möglich.

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