Können mit der Abrechnungskarte Lastschriften eingezogen werden?


Lastschriften können nur von freigeschalteten Einzugsermächtigten eingezogen werden.

Das bedeutet, dass jede IBAN, von der Geld eingezogen wird, im Vornherein freigeschaltet werden muss. Lastschriften von ausländischen Einzugsermächtigten im SEPA Raum sind ebenfalls möglich, sofern diese via Whitelist freigegeben wurden.

Sie können im Admin Bereich unter „IBAN für Lastschriften freigeben“ Name und IBAN des freizuschaltenden Einzugsermächtigten eingeben. Optional können Sie auch eine Kategorie oder einen Kommentar hinzufügen (nur für die Rolle „Admin“ verfügbar). Die IBANs werden für das gesamte Unternehmen auf die Whitelist gesetzt und somit für alle Abrechnungskarten dem Unternehmen freigeschalten.

Dazu werden im unteren Bereich die IBANs angezeigt, die vom eigenen Unternehmen freigegeben wurden. In einigen Regionen können auch IBANs von anderen Unternehmen in der Umgebung eingesehen werden.

Informationen zur Whitelist:

  • Auf dieser befinden sich alle IBANs, die für Lastschriften freigeschaltet wurden.
  • Sobald ein Manager eine IBAN auf die Whitelist gesetzt hat, können Einzugsberechtigte mit dieser IBAN Lastschriften einziehen.
  • Einzelfreigaben werden direkt in der Übersicht „Kartennutzer bearbeiten“ durchgeführt. Hier erfahren Sie mehr dazu.
  • Sollte eine schon freigeschaltete IBAN hinzugefügt werden, wird automatisch der Name des Einzugsberechtigten ausgefüllt und bei der erneuten Anlage erscheint die Fehlermeldung „Die IBAN wurde bereits freigegeben“.

So können Kartennutzer beispielsweise Rechnungen für Internet und Festnetztarife, Mobilfunkverträge o.ä. via Lastschrift begleichen.

Die für Lastschriften benötigten Daten (IBAN, BIC und Name der Bank) kann der Kartennutzer in der Übersicht in seinem Onlinebereich einsehen.

Für Einzelfreigaben unter „Kartennutzer bearbeiten“ kann ein individuelles Limit für Lastschriften festgelegt werden, sodass Lastschriften nur bis zu einem bestimmten Betrag eingezogen werden können. Mehrere Lastschriften sind möglich, solange der Gesamtbetrag der Obergrenze insgesamt nicht überschritten wird.

Für eine Rücklastschrift fallen keine Gebühren an, weder für den Kartennutzer noch für das Unternehmen.

Mehr Informationen zu Überweisungen finden Sie hier.

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